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Über uns

Diese Seite befindet sich noch im Aufbau. Komm bald wieder, dann steht vielleicht schon etwas Sinnvolleres hier.

Fragen & Antworten

Frage:
Wie läuft ein Shooting/Auftrag bei dir ab?

  • Allgemeine Antwort:
    Bei mir gliedert sich ein Auftrag wie folgt auf:
    • Vorbereitung
      • Terminabsprache
      • ggf. Kennenlernen
      • ggf. Locations-Besichtigung
    • Durchführung
      • ggf. Anfahrt und Transport
      • ggf. Aufbau
      • Eigentliches Shooting
      • ggf. Abbau
      • ggf. Abfahrt und Transport
    • Nachbereitung
      • Aufbereitung der Bilder
      • Zur Verfügungstellung der Bilder
      • ggf. Beauftragung/Lieferung von „Abzügen“
  • Konkrete Antwort:
    Zu Porträt-Shootings habe ich weitere Informationen unter dem Menüpunkt Portrait zusammengefasst.

Frage:
Mit welchen Kosten kann ich rechnen?

  • Allgemeine Antworten:
    • Für meine Preiskalkulationen lege ich meinen Zeitaufwand zu Grunde, den ich im 15 Minutentakt abrechne.
    • Zu einem Shooting gehört neben der eigentlichen Shooting-Zeit auch immer eine Vorbereitung und auch immer eine Nachbereitung, damit die Ergebnisse auch in der zu erwartenden Qualität bei dir ankommen.
    • Beides kann einzeln und auch insbesondere zusammen gerechnet sehr schnell deutlich mehr Zeit als das eigentliche Shooting in Anspruch nehmen.
  • Konkrete Antwort:
    vorausgesetzt es handelt sich um normale Vorbereitungen und Nachbereitungen hier ein paar Beispiele.
    • Bei einem 15-20 Minuten Bewerbungsbild-Quickie-Shooting in meinem Heim-Studio, bei dem nur ein einziges Bild in höchster Qualität zur Verfügung gestellt wird,  berechne ich lediglich 50,- Euro.
    • Bei einem 30 Minuten Shooting berechne ich einen Preis von 100,- Euro, wobei bis zu 10 Bilder in höchster Qualität zur Verfügung gestellt werden.  Für jeweils 10 weitere Bilder berechne ich jeweils 20,- Euro.
    • Bei einem 60 Minuten Shooting berechne ich einen Preis von 200,- Euro, wobei bis zu 25 Bilder in höchster Qualität zur Verfügung gestellt werden. Für jeweils 25 weitere Bilder berechne ich jeweils 40,- Euro.
    • Bei einem N Stunden Shooting berechne ich einen Preis von N * 200,- Euro, wobei bis zu N * 50 Bilder in höchster Qualität zur Verfügung gestellt werden. Für jeweils 25 weitere Bilder berechne ich jeweils 40,- Euro.
    • Je nach dem, was wir vereinbaren und wie weit zu fahren ist, kommen noch Fahrtkosten und Spesen hinzu.

Frage: 
Und was heißt das jetzt konkret für unsere Hochzeit oder mein Event?

  • Allgemeine Antwort:
    Wenn ihr euch bei mir meldet und wir zusammen kommen, besprechen wir die Rahmenbedingungen und ich erfrage, was ich wissen muss, um euch ein Pauschalangebot zu erstellen.

    Hier ist beispielsweise ein wichtiger Aspekt, ob es „nur“ eine Hochzeitsreportage werden soll, oder auch ein Paarshooting mit Lichtsetzung und allem drum und dran integriert sein soll. 

    Dieses Angebot enthält dann sämtliche Leistungen mit allen Vorbereitungen, allen Nachbereitungen und Inklusiv-Bildern, mit Fahrtkosten und veranschlagten Spesen. Ihr erhaltet einen Endpreis von mir, der alle von mir erbrachten Leistungen abdeckt.

    Nur wenn tatsächlich die Inklusive-Bilder nicht ausreichen, ist dann noch mit einem Aufschlag zu rechnen.

    Wenn ihr über die digitalen Versionen hinaus auch „Abzüge“ in Papierform oder auf Leinwand, Alu, … haben wollt, kann ich dies gerne für euch beauftragen. Hier reiche ich dann die entstehenden Kosten vom Bilder-Druck-Service mit dem Aufschlag für meinen Zeitaufwand an euch durch.

  • Konkrete Antwort:
    Bei einer 4 Stunden Hochzeitsreportage ist 1000,- Euro eine Größenordnung mit der ihr rechnen solltet.

Frage:
Uiuiui, du bist aber teuer, geht das nicht auch billiger?

  • Antwort:
    „Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht jemand ein wenig schlechter machen und etwas billiger verkaufen könnte. Und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Machenschaften.


    Es ist unklug zuviel zu bezahlen, aber es ist genauso unklug zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Bezahlen Sie dagegen zu wenig, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann.

    Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten … Das funktioniert nicht. Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das eingegangene Risiko etwas hinzurechnen. Wenn Sie das aber tun, dann haben Sie auch genug Geld, um für etwas Besseres zu bezahlen. “     (John Ruskin)

    Gewiss hängt von meinen Bildern selten das eigene Leben so ab, wie beispielsweise von einer Bremse in einem Auto, bei dem nur die Lebensmüden sparen.

    Dennoch ist das Leben, das wir leben einzigartig und damit auch die Momente die wir erleben. Wenn nun von einer wichtigen Situation im Leben, und dazu zähle ich eine Hochzeit oder ein besonderes Event durchaus, nur schlechte Aufnahmen da sind, weil man denkt, an dieser Stelle gespart zu haben, ist das eben so.

    Ich handele nach dem Lebensmotto:
    „Was sich lohnt getan zu werden, lohnt sich gut getan zu werden.“

    Dementsprechend wirst du von mir als Endprodukt nur die mir in dem Moment bestmögliche Qualität der Aufnahmen erhalten.

Frage:
Ich kann mir ein Shooting zu diesen Konditionen wirklich nicht leisten, hätte dennoch gerne schöne Bilder von mir. Gibt es nicht doch eine Möglichkeit?

  • Antwort:
    Da ich gerne mein Portfolio erweitere und gerne mit Menschen zusammen arbeite, biete ich auch TfP-Shootings an.
    Wenn wir Ideen finden, die in meinem Portfolio noch fehlen, kommen wir vielleicht zusammen:
    Hier mein Angebot bzgl. TfP-Shootings.

Urheberrechte, Nutzungsrechte und "© Copyright"

Als Basis für TFP-Vertag /Model Release und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hier ein paar Auszüge aus der gesetzlichen Basis:

  • Da wir uns im deutschen Rechtsraum befinden, findet auf meine erstellten Bilder bzw. Werke das deutsche Urheberrecht (UrhG) Anwendung.
  • Dieses Urheberrecht ist nicht übertragbar (§29 UrhG).
  • Der Urheber kann allerdings Nutzungsrechte einräumen (§31 UrhG).
  • Bei der Nutzung der Werke ist jeweils die Quelle anzugeben (§63 UrhG).
  • Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. (§22 KunstUrhG)
  • Einschränkung der nötigen Einwilligung:  (§23 KunstUrhG)
    1. Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
      1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
      2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
      3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
      4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
    2. Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

  • Ein sogenanntes „© – Copyright“ gibt es im deutschen Rechtsraum nicht in der Art, wie es das im angloamerikanischen Raum gibt, wenn auch das Copyright aus dem jeweiligen Rechtsraum internationale Gültigkeit hat und entsprechende Nutzungsrechte sichert.

    Im deutschen Rechtsraum ist die Angabe der Urheberschaft von einer Fotografie durch folgende Angabe rechtssicher angegeben:
    „Fotograf: Vorname Nachname“ 

    Auch wenn im deutschen Rechtsraum das Recht der Kopie-Erstellung, wenn man so will im übertragenen Sinn also das „Copyright“ ein Nutzungsrecht ist, das vom Urheber durchaus jemand anderem gewährt werden kann, hat sich für die Angabe der Urheberschaft die folgende Angabe verbreitet:
    „© Vorname Nachname“
    Eine Nennung einer Jahreszahl ist diesbezüglich im deutschen Rechtsraum nicht vorgesehen.

Quellen:
  • Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte: UrhG
  • Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie: KunstUrhG
  • Wikipedia: Copyrightzeichen

TFP-Vertrag / Model Release

Neben Auftragsarbeiten und kommerziellen Projekten realisiere ich mit großer Leidenschaft auch sogenannte TfP-Shootings. TfP steht für „Time for Prints“ (heute oft auch Time for Pictures“ oder Time for Photos) und beschreibt eine besondere Form der Zusammenarbeit zwischen Fotograf und Model:

Beide investieren ihre Zeit und Kreativität – ohne finanzielles Honorar – und erhalten im Gegenzug professionell erstellte Bilder zur eigenen Nutzung im Portfolio.

Gerade für Einsteiger:innen ist TfP eine wunderbare Möglichkeit, erste Erfahrungen vor der Kamera zu sammeln oder das eigene fotografische Portfolio gezielt aufzubauen. Ohne finanziellen Druck entsteht Raum für Kreativität, neue Ideen und das Ausprobieren unterschiedlicher Stile. So können wir gemeinsam Bildkonzepte entwickeln, Locations testen oder besondere Looks umsetzen, die sowohl für das Model als auch für mich als Fotograf eine wertvolle Erweiterung des Portfolios darstellen.

Ein TfP-Shooting basiert dabei immer auf klarer Kommunikation und gegenseitigem Vertrauen. Vorab besprechen wir Bildideen, Outfit, Styling und Bildsprache. Die Nutzungsrechte werden transparent in einem TfP-Vertrag geregelt, sodass beide Seiten wissen, wie die entstandenen Fotos verwendet werden dürfen – beispielsweise für Website, Social Media oder Sedcards.

Mir ist besonders wichtig, dass eine entspannte, respektvolle Atmosphäre entsteht, in der authentische und ausdrucksstarke Bilder entstehen können. Wenn du also Lust hast, kreative Bildideen umzusetzen, neue Erfahrungen zu sammeln und gemeinsam etwas Besonderes zu schaffen, freue ich mich über deine Anfrage.

Damit wir gleich mit den nächsten Schritten weiter machen können, schick mir am besten direkt eine ausgefüllte Version von meinem:

Sollte es dir nicht möglich sein, den TfP-Vertrag auszudrucken, ist das kein Problem. Dann bringe ich ein Blanko-Formular zum Shooting mit.

Am schnellsten geht es mit den Ideen weiter, wenn du mich anrufst oder mir eine WhatsApp-Nachricht schickst:

Datenschutz-erklärung

Datenschutzerklärung

Datenschutz auf einen Blick

Allgemeine Hinweise
Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie diese Website besuchen.
Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können.

Datenerfassung auf dieser Website
Die Datenverarbeitung auf dieser Website erfolgt durch den Websitebetreiber.
Dessen Kontaktdaten können Sie dem Impressum dieser Website entnehmen.

Verantwortliche Stelle

Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:

Eberhard Schmidt-Sommer

Oberdorf 18
35112 Fronhausen

Telefon: +49 174 385 0 664
E-Mail: eberhard.schmidt-sommer@web.de

Hosting

Diese Website wird bei einem externen Dienstleister gehostet.

Hosting-Anbieter:
Domain Factory

Personenbezogene Daten, die auf dieser Website erfasst werden, werden auf den Servern des Hosters gespeichert.
Hierbei kann es sich insbesondere um IP-Adressen, Meta- und Kommunikationsdaten, Websitezugriffe und sonstige Daten handeln.

Der Einsatz des Hosters erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber potenziellen und bestehenden Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) sowie im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung meines Online-Angebots (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO)

Allgemeine Hinweise und Pflichtinformationen

Datenschutz
Ich nehme den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst.
Ihre personenbezogenen Daten werden vertraulich und entsprechend den gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung behandelt.

Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung
Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich.
Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.

Datenerfassung auf dieser Website

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  • Hostname des zugreifenden Rechners

  • Uhrzeit der Serveranfrage

  • IP-Adresse

Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen.
Die Erfassung dieser Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Kontaktaufnahme per E-Mail oder Kontaktformular

Wenn Sie mir per E-Mail oder Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen gespeichert.

Diese Daten gebe ich nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.
Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

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Cookies dienen dazu, mein Angebot nutzerfreundlicher, effektiver und sicherer zu machen.

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Externe Inhalte und Dienste

Auf dieser Website werden derzeit keine externen Dienste angeboten, daher werden auch keine Daten an Anbieter übertragen.

Die verwendeten Google-Fonts sind lokal auf meiner Website gespeichert und werden direkt von der Website geladen/bezogen 

Die Nutzung erfolgt nur, wenn dies technisch notwendig ist oder Sie ausdrücklich eingewilligt haben (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO)

Ihre Rechte

Sie haben jederzeit das Recht auf:

  • Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten

  • Berichtigung unrichtiger Daten

  • Löschung Ihrer Daten

  • Einschränkung der Verarbeitung

  • Datenübertragbarkeit

  • Widerspruch gegen die Verarbeitung

Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit an mich wenden.

Aktualität und Änderung dieser Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung ist aktuell gültig und hat den Stand: 2026-02-15.
Durch die Weiterentwicklung meiner Website oder aufgrund geänderter gesetzlicher Vorgaben kann eine Anpassung dieser Datenschutzerklärung erforderlich werden.

Allgemeine Geschäfts-bedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

In Anlehnung an die im Bundesanzeiger Nr 88. vom 15. Mai 2002 – Seite 10.436 veröffentlichte Vorlage für die  „Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Photografen-Handwerk“ gelten bei uns die folgend genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Wir haben die Vorlage weitgehend übernommen und an die aktuelle Zeit angepasst. Dort wo wir größere Anpassungen, insbesondere vom Sinn her, vorgenommen habe, haben wir dies entsprechend angegeben.

1. Allgemeines

  1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
  2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischer Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Papierbilder, Leinwandbilder, digitale Bilder und Videos, usw.)

2. Urheberrecht

  1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Werken nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
  2. Die vom Fotografen hergestellten Werke sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
  3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht
    ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
  4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
  5. Abweichung zur Version im Bundesanzeiger:
    Der Besteller eines Bildes im Sinne vom Paragraphen 60 UrhG hat das Recht, das Lichtbild im privaten, nicht kommerziellen Rahmen zu vervielfältigen und zu verbreiten. „Nicht kommerziell“ in diesem Sinne bedeutet, dass das Bild weder direkt weiter verkauft, noch Bestandteil eines zu verkaufenden Werkes werden darf. Siehe dazu auch Absatz 3.
  6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
  7. Die Rohdaten der Bilder/Videos verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Rohdaten an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gegen entsprechend vereinbartes Honorar.

3. Eigentumsvorbehalt

  1. Für die Herstellung der Werke wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Studiomieten ect.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Die Endpreise werden grundsätzlich inklusive Mehrwertsteuer ausgewiesen.
  2. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen
    Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den  Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
  3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Werke Eigentum des Fotografen.
  4. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Werke gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschloßen.
    Wünscht der Auftraggeber während oder nach einer Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

4. Haftung

  1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzung herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes Vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Der Fotograf verwahrt die Rohdaten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Rohdaten nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
  3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Werke nur im Rahmen der Garantieleistungen der in Anspruch genommenen Fotodienste.
  4. Die Zusendung und Rücksendung von Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.

5. Nebenpflichten

  1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
  2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist der Fotograf berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

6. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

  1. Überläßt der Fotograf dem Auftraggeber mehrere Werke in nicht digitaler Form zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Werke innerhalb einer Woche nach Zugang – wenn keine längere Zeit vereinbart wurde – auf eigene Kosten und Gefahr zurückzusenden. Für verlorene oder beschädigte Werke kann der Fotograf, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.
  2. Abweichung zur Version im Bundesanzeiger:
    Werke aus dem Archiv des Fotografen können von ihm nur digital übergeben werden. Eine Übergabe geschieht gegen entsprechend vereinbartes  Entgelt.
  3. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
  4. Liefertermine für Werke sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für  Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

7. Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.

8. Digitale Fotografie

Abweichung zur Version im Bundesanzeiger:
Die Speicherung und Vervielfältigung der Werke des Fotografen auf Datenträgern aller Art ist im privaten und „nicht kommerziellen“ Rahmen erlaubt. Hinweise zu „nicht kommerziell“ siehe AGB 2.5.

9. Bildbearbeitung

  1. Abweichung zur Version im Bundesanzeiger:
    Die Bearbeitung von Werken des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, ist nur im privaten und „nicht kommerziellen“ Rahmen erlaubt. Hinweise zu „nicht kommerziell“ siehe AGB 2.5.
    Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des Paragraphen 8UrhG.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Werke des Fotografen digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den Bildern elektronisch verknüpft wird.

  3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig  identifizierbar ist.

  4. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Werke zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stelle den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

10. Nutzung und Verbreitung (Abweichung zur Version im Bundesanzeiger)

  1. Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind auf jeglichen Datenträgern ist im privaten und „nicht kommerziellen“ Rahmen erlaubt. Hinweise zu „nicht kommerziell“ siehe AGB 2.5.
  2. Die kommerzielle Weitergabe der Werke im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- oder Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
  3. Im Allgemeinen werden die Werke des Fotografen in von ihm eingerichteten paßwort-geschützten Downloadbereichen im Internet zum Download zur Verfügung gestellt. Die Herausgabe auf Datenträgern bedarf der gesonderten Vereinbarung.
  4. Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und ggf. gesondert zu vergüten.
  5. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann vom Auftraggeber aus dem vom Fotografen angebotenen Möglichkeiten gewählt werden.

11. Schlußbestimmung

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide  Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.

12. Salvatorische Klausel

Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG

Haftung für Inhalte

efosma ist Teil des Dienstleistungsangebots der Dienstleistung- und Handelsagentur Schmidt-Sommer GbR

Schmidt-Sommer GbR
Simone Schmidt-Sommer und Eberhard Schmidt-Sommer
Oberdorf 18
35112 Fronhausen
Deutschland

Vertreten durch die Gesellschafter

  • Simone Schmidt-Sommer
  • Eberhard Schmidt-Sommer

Kontakt:
Telefon: +49 174 385 0 664
E-Mail: eberhard.schmidt-sommer@web.de

Verantwortlich für den Inhalt nach §18 Abs. 2 MStV:

Eberhard Schmidt-Sommer

Streitbeilegung:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/

Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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